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Mit dem Kollektiv‐Vorteilsrechner lässt sich mit wenigen Eingaben darstellen, wie hoch eine Vergünstigung durch einen Kollektiv‐ bzw. Gruppenversicherungstarif gegenüber den Konditionen der entsprechenden Einzelversicherung ist. Dabei können Sie vom einmaligen und/oder laufenden Beitrag ausgehen.

Vorteilsberechnung für Kollektivkonditionen in der Lebens- bzw. privaten Rentenversicherung

Ausgangsdaten
[?]Ablaufleistung KVGeben Sie die Ablaufleistung des Kollektivtarifs ein.
[?]ZahlungsweiseWählen Sie die Zahlungsweise aus.
[?]LaufzeitGeben Sie die Laufzeit der Versicherung in Jahren und Monaten an.
[?]ZinsGeben Sie die Verzinsung an, mit der gerechnet werden soll. Wenn Sie "Höchstrechnungszins verwenden" anklicken, wird die aktuell gültige Verzinsung zugrunde gelegt. Abschluss-, Verwaltungs- oder andere Kosten sowie sonstige etwaige einfusserhebliche Faktoren werden hier nicht berücksichtigt.
[?]VergünstigungEs wird ein tarifimmanenter Nachlass von 3 % bei monatlicher Zahlungsweise unterstellt. Bei viertel-, halb- und jährlicher ZW jeweils 0,5 %-Punkte weniger. Bei zusätzlicher Abschlusskostenreduktion (AK), mit meist entsprechender Reduzierung der Wertungssumme, werden je AK-Stufe (95 % bis 50 %) 0,5 %-Punkte hinzugerechnet.

Daten für Ausdruck
Ergebnisrechnung
  • Anfangskapital (K0) / Kollektivvertrag = 0 € / 0 €
  • Jahresbetrag bei Ratenzahlung (R) / Kollektivvertrag = 0 / 0 €
  • Laufzeit (n) = 0.0 Jahre
  • Zins (q) = -100,00 %
  • Bonus Kollektivvertrag = 0 %
  • Berechnung nach Sparkassenformel
Endbetrag gem. Normaltarif

0 €

Endbetrag gem. Kollektivtarif

0 €

Ergibt eine Mehrleistung von

0 €

Vorteilsberechnung

für Kollektivkonditionen in der Lebens- bzw. privaten Rentenversicherung


Ausgangsdaten

Zahlungsweise:

Ablauf:

1/1970

Rechnungszins:

0,00 %

Berechnungsergebnis

Verzinste Beitragssumme gem. Normaltarif:

0 €

Ergibt eine berechnete Mehrleistung von:

0 €

Wichtiger Hinweis:

Es handelt sich hier um eine reine Modellrechnung, die keinen Bezug zu Versicherungstarifen und deren Kalkulationsgrundlagen hat. Kosten oder andere für die Ablaufleistung einer Versicherung einflusserhebliche Faktoren, werden hier mithin nicht berücksichtigt! Es handelt sich um eine rein finanzmathematische Berechnung, in welcher unter anderem der Wert des Einmalbeitrages stets um 1 % sowie der des laufenden Spar-Beitrages um stets 3 % bei monatl. Zahlungsweise reduziert wird; bei viertel-, halb- und jährlicher Zahlungsweise jeweils 0,5 %-Punkte weniger. Des weiteren wird ggf. eine Abschlusskostenreduktion (AK) eingerechnet. Dabei werden je AK-Stufe 0,5 % Beitragsreduktion berücksichtigt. Es gibt 11 AK-Stufen von AK 100 (0 % Beitragsreduktion) bis AK 50 (5 % Beitragsreduktion), die sich jeweils um den Wert 5 steigernd unterscheiden. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Berechnungsergebnisse übernommen.

Kollektivkonditionen werden von Versicherern nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gewährt. Regelmäßig muß der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person die Zugangsvoraussetzungen zum begünstigten Personenkreis eines Kollektivvertrages erfüllen.

Wichtiger Hinweis:

Es handelt sich hier um eine reine Modellrechnung, die keinen Bezug zu Versicherungstarifen und deren Kalkulationsgrundlagen hat. Kosten oder andere für die Ablaufleistung einer Versicherung einflusserhebliche Faktoren, werden hier mithin nicht berücksichtigt! Es handelt sich um eine rein finanzmathematische Berechnung, in welcher unter anderem der Wert des Einmalbeitrages stets um 1 % sowie der des laufenden Spar-Beitrages um stets 3 % bei monatl. Zahlungsweise reduziert wird; bei viertel-, halb- und jährlicher Zahlungsweise jeweils 0,5 %-Punkte weniger. Es wurde des weiteren eine Abschlusskostenreduktion (AK) um 0,00 % unterstellt bzw. eingerechnet. Dabei werden je AK-Stufe 0,5 % Beitragsreduktion berücksichtigt. Es gibt 11 AK-Stufen von AK 100 (0 %) bis AK 50 (5 %), die sich jeweils um den Wert 5 steigernd unterscheiden. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Berechnungsergebnisse übernommen.

Kollektivkonditionen werden von Versicherern nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gewährt. Regelmäßig muß der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person die Zugangsvoraussetzungen zum begünstigten Personenkreis eines Kollektivvertrages erfüllen.