Mit dem Kollektiv‐Vorteilsrechner lässt sich mit wenigen Eingaben darstellen, wie hoch eine Vergünstigung durch einen Kollektiv‐ bzw. Gruppenversicherungstarif gegenüber den Konditionen der entsprechenden Einzelversicherung ist. Dabei können Sie vom einmaligen und/oder laufenden Beitrag ausgehen.
Zahlungsweise: |
|
Ablauf: | 1/1970 |
Rechnungszins: | 0,00 % |
Verzinste Beitragssumme gem. Normaltarif: | 0 € |
Ergibt eine berechnete Mehrleistung von: | 0 € |
Wichtiger Hinweis:
Es handelt sich hier
um eine reine Modellrechnung, die keinen Bezug zu Versicherungstarifen
und deren Kalkulationsgrundlagen hat. Kosten oder andere für die
Ablaufleistung einer Versicherung einflusserhebliche Faktoren, werden
hier mithin nicht berücksichtigt! Es handelt sich um eine rein
finanzmathematische Berechnung, in welcher unter anderem der Wert des
Einmalbeitrages stets um 1 % sowie der des laufenden Spar-Beitrages um
stets 3 % bei monatl. Zahlungsweise reduziert wird; bei viertel-,
halb- und jährlicher Zahlungsweise jeweils 0,5 %-Punkte weniger. Des
weiteren wird ggf. eine Abschlusskostenreduktion (AK) eingerechnet.
Dabei werden je AK-Stufe 0,5 % Beitragsreduktion berücksichtigt. Es
gibt 11 AK-Stufen von AK 100 (0 % Beitragsreduktion) bis AK 50 (5 %
Beitragsreduktion), die sich jeweils um den Wert 5 steigernd
unterscheiden. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der
Berechnungsergebnisse übernommen.
Kollektivkonditionen
werden von Versicherern nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen
gewährt. Regelmäßig muß der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte
Person die Zugangsvoraussetzungen zum begünstigten Personenkreis eines
Kollektivvertrages erfüllen.
Wichtiger Hinweis:
Es handelt sich hier
um eine reine Modellrechnung, die keinen Bezug zu Versicherungstarifen
und deren Kalkulationsgrundlagen hat. Kosten oder andere für die
Ablaufleistung einer Versicherung einflusserhebliche Faktoren, werden
hier mithin nicht berücksichtigt! Es handelt sich um eine rein
finanzmathematische Berechnung, in welcher unter anderem der Wert des
Einmalbeitrages stets um 1 % sowie der des laufenden Spar-Beitrages um
stets 3 % bei monatl. Zahlungsweise reduziert wird; bei viertel-,
halb- und jährlicher Zahlungsweise jeweils 0,5 %-Punkte weniger. Es
wurde des weiteren eine Abschlusskostenreduktion (AK) um
0,00 % unterstellt bzw. eingerechnet. Dabei werden je AK-Stufe 0,5 %
Beitragsreduktion berücksichtigt. Es gibt 11 AK-Stufen von AK 100 (0
%) bis AK 50 (5 %), die sich jeweils um den Wert 5 steigernd
unterscheiden. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der
Berechnungsergebnisse übernommen.
Kollektivkonditionen
werden von Versicherern nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen
gewährt. Regelmäßig muß der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte
Person die Zugangsvoraussetzungen zum begünstigten Personenkreis eines
Kollektivvertrages erfüllen.